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Erwerbsunfähigkeits-Rente (EU-Rente)

Als Multi hast Du die Möglichkeit, eine Erwerbsunfähigkeits-Rente zu beantragen, die in den meisten Fällen auch genehmigt werden dürfte. Es ist ohnehin nahezu unmöglich, ein geregeltes Berufsleben, eine Therapie und eventuell auch noch eine eigene Familie unter einen Hut zu bekommen. Die Therapie hilft dann meist nicht viel weiter, da keine Zeit ist, sich auf die besprochenen Dinge zu konzentrieren.

Die EU-Rente ist sicher eine gute Möglichkeit, finanziell einigermaßen unabhängig zu werden und sich auf die Dinge der Therapie zu konzentrieren, jedoch sollte man nicht vergessen, daß die Höhe der Rente abhängig ist von der Zahl der bereits als Angestellter gearbeiteten Jahre. Ebenso werden Kinder mit auf die Berufsjahre angerechnet. Man darf hier also kein Vermögen erwarten, aber in einigen Fällen reicht es durchaus zum Leben.

Die EU-Rente wird zunächst auf Zeit gewährt, erst nach dem dritten erfolgreichen Verlängerungsantrag ist es eine Dauerrente. Um die EU-Rente zu bekommen, muß man sich der Prüfung durch einen Gutachter unterziehen. Es ist also auf jeden Fall sinnvoll, vorher darüber mit dem eigenen Therapeuten zu sprechen.

Um die EU-Rente zu beantragen, geht man als erstes zur Stadtverwaltung in die Rentenstelle. Dort fragt man nach dem "Antrag auf EU-Rente". Der zuständige Sachbearbeiter füllt den Erstantrag mit dem Antragssteller zusammen sofort aus und schickt diesen Antrag an die entsprechende Rentenversicherungsstelle. Das ist dann je nachdem entweder die BFA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) oder die LVA (Landesversicherungsanstalt für Arbeitnehmer).

Von der jeweiligen Versicherungsanstalt bekommt man daraufhin bescheid, welche Dokumente noch notwendig sind. Das sind im allgemeinen z.B. folgende Dokumente: Zeugnisse (Schulzeugnisse), Lehrzeugnis, Dokumente vom Arbeitsamt, die besagen, von wann bis wann man arbeitslos gewesen ist, Lohnsteuerkarten, Arbeitsverträge, Rentenversicherungsnachweise, Geburtsurkunden der Kinder, Unterlagen über Mutterschutz, Krankengeldunterlagen, Unterlagen vom Sozialamt, Klinikberichte, Therapieunterlagen, Gehaltsbescheinigungen des letzten Arbeitgebers.

Verlangt werden ausdrücklich nur Originale, keine Kopien. Aus diesem Grund sollte man sich auf jeden Fall von jedem Stück Papier, das hin- und hergeht, eine Kopie machen und gut ablegen. Auch um zu vermeiden, daß wichtige Unterlagen verloren gehen, sollten die Originale gut verpackt (nicht in einem Billigumschlag) per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, um auch selbst einen Nachweis darüber zu haben, daß die Unterlagen angekommen sind. Das ist zwar etwas teurer, aber das sollte es schon wert sein.

Darüber hinaus ist ein Attest des Hausarztes notwendig, der bescheinigen muß, daß wiederholte Arbeitsversuche gescheitert sind. Formulierungsbeispiel: "Eine stundenweise Wiedereingliederung in den Beruf mußte wegen Zunahme der Beschwerden wieder abgebrochen werden."

Wenn die Beantragung erfolgt ist, wird parallel zur Bearbeitung der EU-Rente von der jeweiligen Versicherungsanstalt (BFA/LVA) zuerst immer eine Reha (Rehabilitationstherapie in einer Klinik, die die Versicherungsanstalt selbst bestimmt) vorgeschlagen. Geht man darauf ein und führt die Therapie in der Klinik durch, liegt es in der Entscheidung der Klinik, ob sie Dich für arbeitsfähig halten oder nicht. Da dies vermutlich häufiger dahin gehen dürfte, daß eine Erwerbsfähigkeit bescheinigt wird (um das Geld für die Rente zu sparen - oder weswegen suchen die Versicherungsanstalten die Klinik aus?), sollte man sich von vornherein durch einen weiteren ärztlichen Attest bescheinigen lassen, daß Du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, eine Reha anzutreten.

Da alle von Dir angegebenen Ärzte und Therapeuten nun von der Versicherungsanstalt direkt angeschrieben werden, ist es ebenfalls notwendig, diese schriftlich von der Schweigepflicht zu entbinden, da sie sonst natürlich keine Aussagen machen dürfen.

Zwischen 4 bis 8 Wochen wird in der Regel dann ein Gutachter der Versicherungsanstalt gestellt, zu dem man sich hinbegeben muß und der darüber entscheidet, ob die Rente befürwortet wird oder nicht. Wichtig ist, daß man einen Bericht von seinem ambulanten Therapeuten sowie eventuelle Klinikberichte zu diesem Termin mitbringt, die etwas über den Zustand des Patienten aussagen - das macht es für den Gutachter leichter, eine Entscheidung zu treffen und sich ein Bild des Patienten zu machen. Er wird dadurch natürlich nicht beeinflußt... ;-) Auf jeden Fall macht es schon mal einen guten Eindruck.

Dann heißt es warten; bis zur endgültigen Entscheidung können je nach Komplexität der notwendigen Überprüfungen bis zu 12 Monate vergehen, hier ist also Geduld angesagt.

Wenn Du zu Beginn der Antragstellung bereits aufgrund der Beschwerden, wegen der Du die EU-Rente beantragen willst, krankgeschrieben bist, kannst Du das Krankengeld 18 Monate lang ausschöpfen, danach erfolgt die Aussteuerung und man muß sich beim zuständigen Arbeitsamt melden, das die weiteren Zahlungen in Höhe des Krankengeldes übernimmt. Um diese 18 Monate Krankengeld auszuschöpfen, wird man normalerweise für vier Wochen krankgeschrieben und muß sich nach Ablauf dieser vier Wochen wieder beim zuständigen Arzt melden, der die Krankschreibung dann jeweils um vier weitere Wochen verlängert.

Solange das Krankengeld gezahlt wird, müssen die Krankschreibungen des Arztes wie üblich an den Arbeitgeber sowie die zuständige Krankenkasse geschickt werden. Sobald das Arbeitsamt die Zahlungen übernimmt, geht die Kopie der Krankmeldung, die sonst an den Arbeitgeber geht, stattdessen an das Arbeitsamt.

Wenn das Arbeitsamt die Zahlungen übernommen hat, bekommt man keine Vermittlungsangebote zugeschickt und das Arbeitsamt übernimmt die Zahlungen bis zur Bewilligung der EU-Rente. Wird die EU-Rente dagegen abgelehnt, zahlt das Arbeitsamt trotzdem weiter, kann aber eine Untersuchung durch den Amtsarzt des Arbeitsamtes fordern. Darüber hinaus sind weiterhin die Krankmeldungen im 4-Wochen-Takt notwendig.

Wenn die EU-Rente nun endlich bewilligt wurde, erfolgt die Zahlung rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung. Von dieser Zahlung werden die Zahlungen des Krankengeldes bzw. später des Arbeitsamtes abgezogen. Wieviel das im Einzelnen ist, hängt ganz davon ab, was vorher verdient wurde und dementsprechend von der Krankenkasse und dem Arbeitsamt gezahlt wurde. Steuern zahlt man darauf nicht.

Nachdem diese Zahlung erfolgt ist, folgen die monatlichen Rentenzahlungen je nach bewilligter Höhe vorerst für maximal zwei Jahre, mindestens ein Jahr. Der genaue Zeitpunkt, wann die Zahlungen eingestellt werden, werden Dir bei der ersten Zahlung mitgeteilt. Mindestens 3-4 Monate vor Ablauf dieses Zeitraumes sollte man einen Verlängerungsantrag stellen (steht auch auf dem Bewilligungsantrag), damit die Zahlungen möglichst nahtlos ineinander übergehen. Für diesen muß allerdings nur der Antrag ausgefüllt werden, ein erneutes Einsenden aller Unterlagen ist nicht erforderlich.

Sobald der Verlängerungsantrag bearbeitet wurde, wird ein zweiter Gutachter beauftragt, die neue Situation zu beurteilen. Auch hier ist es ratsam, entsprechende Unterlagen aus Therapien, zum Beispiel einen Therapeutenattest etc., mitzubringen.

Dann heißt es wieder warten, i.d.R. vier bis fünf Monate. Wird er bewilligt, läuft alles ganz normal weiter. Wird er abgelehnt, muß man sich erst einmal wieder an das Arbeitsamt wenden, um Arbeitslosengeld zu beantragen - dann läuft es hier den üblichen Weg jedes normalen Arbeitslosen.

Der zweite Durchgang wird dann wieder für ein Jahr verlängert. Auch hier sollte man wieder frühzeitig den Verlängerungsantrag stellen. Der dritte Durchlauf entscheidet dann über die Dauerrente, die bis zum Erreichen des 55. Lebensjahres gezahlt wird.

Für die hier beschriebenen Informationen können wir natürlich keine Garantie übernehmen, auch weil es im Einzelfall Sonderregelungen geben kann. Ebenso können sich auch die Gesetze dazu jederzeit ändern, wodurch der Text hinfällig wird.

Stand dieser Informationen ist Juni 2003.

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